EFTA02304007Set 11
26p4,310w
gemäß § 1 und § 3 des Bundesgesetzes vom 25.September 1923, BGBl.
Nr.533/23 (Denkmalschutzgesetz), im öffentlichen Interesse gelegen
ist.
Begründung
Das beschriebene Objekt ist Eigentum der Neusiedler
für papierfabrikation, Wien I.,Schottenring ... stehende Objekt
im Sinne des Denkmalsc elle Bedeutung besitzt, soh
in als Denkmal
liche Interesse an derhutzgesetzes zu betrachten ist. Das öffent-
wie folgt: Erhaltung dieses Denkmals ist
begründet
https://www.justice.gov/epstein/files/DataSet%2011/EFTA02304007.pdf