EFTA02304007Set 11
26p4,310w
vermittelnde Geschäft durch die vertragsgemäße verdienstliche Tätigkeit des Maklers mit einem
Dritten zustande kommt.
(3) Der Makler hat auch dann Anspruch auf Provision, wenn auf Grund seiner Tätigkeit zwar nicht ... vermittelnde Geschäft, wohl aber ein diesem nach seinem Zweck wirtschaftlich
gleichwertiges Geschäft zustande kommt.
(4) Dem Makler steht keine Provision zu, wenn er selbst Vertragspartner des Geschäfts wird. Dies gilt ... Maklervertrag bezeichnete Geschäft wider Treu und Glauben nur deshalb nicht zustande
kommt, weil der Auftraggeber entgegen dem bisherigen Verhandlungsverlauf einen für das
Zustandekommen des Geschäftes erforderlichen Rechtsakt ohne beachtenswerten Grund
https://www.justice.gov/epstein/files/DataSet%2011/EFTA02304007.pdf